Im hektischen Baualltag wirken Lieferscheine oft wie lästiges Beiwerk. Doch rechtlich gesehen sind diese unscheinbaren Papiere das Rückgrat Ihres Unternehmens. Wer hier schlampt, riskiert bei der nächsten Betriebsprüfung oder im Gewährleistungsfall Kopf und Kragen.

Die Aufbewahrungsfristen in Deutschland sind streng geregelt, doch bei Lieferscheinen herrscht oft Unsicherheit. Die Antwort liefert das Handelsgesetzbuch (HGB) und die Abgabenordnung (AO):
Achtung: Die Frist beginnt erst mit dem Ende des Kalenderjahres, in dem der Beleg erstellt wurde. Ein Lieferschein von heute muss also faktisch fast 11 Jahre griffbereit sein.
Neben dem Steuerrecht spielt das Baurecht eine Rolle. Bei Mängelansprüchen nach BGB (5 Jahre) oder VOB/B (meist 4 Jahre) ist der Lieferschein Ihr wichtigstes Beweismittel. Er belegt schwarz auf weiß, welche Materialgüte verbaut wurde. Fehlt dieser Nachweis, stehen Sie im Haftungsfall oft schutzlos da.
Das klassische „Schuhkarton-System“ oder dicke Aktenordner im Container sind nicht nur unpraktisch, sondern rechtlich riskant. Die Umstellung auf eine digitale Archivierung bietet handfeste Vorteile:
Digitale Dokumentenmanagementsysteme (DMS) stellen sicher, dass Belege unveränderbar und lesbar bleiben. Ein verblasster Thermopapier-Lieferschein aus dem Jahr 2021 wird 2030 bei einer Prüfung nicht mehr anerkannt – ein digitaler Scan hingegen schon.
Stellen Sie sich vor, ein Prüfer fragt nach dem Beton-Lieferschein eines Projekts von vor acht Jahren.
Physischer Lagerraum kostet Geld (Miete, Regale, Brandschutz). Digitale Cloud-Speicher kosten einen Bruchteil davon und eliminieren das Risiko von Verlust durch Feuer, Feuchtigkeit oder Chaos.
Durch digitale Erfassung ist sofort klar: Wurde geliefert, was bestellt wurde? Die digitale Verknüpfung von Lieferschein und Rechnung beschleunigt den Zahlungsverkehr und sichert den Vorsteuerabzug, da Unstimmigkeiten sofort auffallen.
Wer die Archivierung von Lieferscheinen vernachlässigt, steuert auf einen riskanten Blindflug zu. Im Falle einer Prüfung oder eines Rechtsstreits zählt nicht das Wort, sondern der Beleg. Ohne ordnungsgemäße Dokumentation drohen Ihnen drei massive Gefahrenszenarien:
Der Lieferschein ist im Steuerrecht oft das entscheidende Verbindungsstück zwischen Bestellung und Rechnung.
Auf dem Bau zeigen sich Mängel oft erst Jahre nach der Fertigstellung. Wenn Sie gegenüber Ihrem Baustofflieferanten Regressansprüche geltend machen wollen, müssen Sie beweisen, dass genau dessen Material den Schaden verursacht hat.
Im Verhältnis zum Auftraggeber (Bauherrn) ist der Lieferschein Ihr wichtigstes Entlastungsargument, wenn es um Mengenabweichungen oder Zeitverzögerungen geht.
Fazit: Die digitale Archivierung ist weit mehr als eine gesetzliche Pflichtübung. Sie ist ein Werkzeug zur Effizienzsteigerung, das Ihnen im Ernstfall den Rücken freihält.
Die Aufbewahrungsfristen in Deutschland sind streng geregelt, doch bei Lieferscheinen herrscht oft Unsicherheit. Die Antwort liefert das Handelsgesetzbuch (HGB) und die Abgabenordnung (AO):
Achtung: Die Frist beginnt erst mit dem Ende des Kalenderjahres, in dem der Beleg erstellt wurde. Ein Lieferschein von heute muss also faktisch fast 11 Jahre griffbereit sein.
Neben dem Steuerrecht spielt das Baurecht eine Rolle. Bei Mängelansprüchen nach BGB (5 Jahre) oder VOB/B (meist 4 Jahre) ist der Lieferschein Ihr wichtigstes Beweismittel. Er belegt schwarz auf weiß, welche Materialgüte verbaut wurde. Fehlt dieser Nachweis, stehen Sie im Haftungsfall oft schutzlos da.
Das klassische „Schuhkarton-System“ oder dicke Aktenordner im Container sind nicht nur unpraktisch, sondern rechtlich riskant. Die Umstellung auf eine digitale Archivierung bietet handfeste Vorteile:
Digitale Dokumentenmanagementsysteme (DMS) stellen sicher, dass Belege unveränderbar und lesbar bleiben. Ein verblasster Thermopapier-Lieferschein aus dem Jahr 2021 wird 2030 bei einer Prüfung nicht mehr anerkannt – ein digitaler Scan hingegen schon.
Stellen Sie sich vor, ein Prüfer fragt nach dem Beton-Lieferschein eines Projekts von vor acht Jahren.
Physischer Lagerraum kostet Geld (Miete, Regale, Brandschutz). Digitale Cloud-Speicher kosten einen Bruchteil davon und eliminieren das Risiko von Verlust durch Feuer, Feuchtigkeit oder Chaos.
Durch digitale Erfassung ist sofort klar: Wurde geliefert, was bestellt wurde? Die digitale Verknüpfung von Lieferschein und Rechnung beschleunigt den Zahlungsverkehr und sichert den Vorsteuerabzug, da Unstimmigkeiten sofort auffallen.
Wer die Archivierung von Lieferscheinen vernachlässigt, steuert auf einen riskanten Blindflug zu. Im Falle einer Prüfung oder eines Rechtsstreits zählt nicht das Wort, sondern der Beleg. Ohne ordnungsgemäße Dokumentation drohen Ihnen drei massive Gefahrenszenarien:
Der Lieferschein ist im Steuerrecht oft das entscheidende Verbindungsstück zwischen Bestellung und Rechnung.
Auf dem Bau zeigen sich Mängel oft erst Jahre nach der Fertigstellung. Wenn Sie gegenüber Ihrem Baustofflieferanten Regressansprüche geltend machen wollen, müssen Sie beweisen, dass genau dessen Material den Schaden verursacht hat.
Im Verhältnis zum Auftraggeber (Bauherrn) ist der Lieferschein Ihr wichtigstes Entlastungsargument, wenn es um Mengenabweichungen oder Zeitverzögerungen geht.
Fazit: Die digitale Archivierung ist weit mehr als eine gesetzliche Pflichtübung. Sie ist ein Werkzeug zur Effizienzsteigerung, das Ihnen im Ernstfall den Rücken freihält.