Bau-Wissen
February 15, 2026

Der Tarifvertrag Baugewerbe 2027: Fundament für faire Löhne und stabile Zukunft

Der Tarifvertrag sichert faire Wettbewerbsbedingungen, schützt vor Lohndumping und macht den Bau als Arbeitsplatz zukunftssicher.

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Das Jahr 2027 markiert einen entscheidenden Wendepunkt für die rund 930.000 Beschäftigten im deutschen Bauhauptgewerbe. Während die Branche aktuell noch von den Abschlüssen aus dem Jahr 2024 profitiert, rückt das Auslaufen des aktuellen Tarifvertrags zum 31. März 2027 unaufhaltsam näher.

Rückblick: Was bis März 2027 gilt

Der im Juni 2024 nach harten Auseinandersetzungen und Warnstreiks erzielte Kompromiss sah eine dreistufige Erhöhung vor. Besonders wichtig für das Jahr 2027 ist die letzte Stufe dieses Abkommens:

  • Vollständige Ost-West-Angleichung: Seit dem 1. April 2026 sind die Tabellenlöhne in Ost und West offiziell angeglichen. Damit startete die Branche bereits ohne das jahrelange Lohngefälle in das Jahr 2027.
  • Lohnniveau: Die letzte Erhöhung des aktuellen Vertrags (3,9 % im Westen, Angleichung im Osten) bildet die Basis für die kommenden Forderungen.
  • Ausbildungsvergütung: Auch für Azubis gelten seit April 2026 bundesweit einheitliche Sätze (z. B. 1.122 € im 1. Lehrjahr), die bis zum Frühjahr 2027 Bestand haben.

Die neue Tarifrunde 2027: Forderungen und Themen

Da der Entgelttarifvertrag zum 31. März 2027 kündbar ist, bereitet die Gewerkschaft IG BAU bereits jetzt die Strategie für die "Tarifrunde 2027" vor. Erste Signale aus der Bundestarifkommission deuten darauf hin, dass es nicht nur um reine Prozentzahlen gehen wird.

1. Inflationsausgleich und Reallohnsicherung

Trotz der Steigerungen der Vorjahre bleibt die Kaufkraft das zentrale Thema. Angesichts der stabilen, aber dennoch spürbaren Lebenshaltungskosten wird eine deutliche Anhebung der Tabellenlöhne erwartet.

2. Das 13. Monatseinkommen

Ein "Dauerbrenner" auf der Agenda der Arbeitnehmervertreter ist die bundesweit einheitliche Regelung eines vollen 13. Monatseinkommens (Weihnachtsgeld). Bisher gibt es hier noch Unterschiede in der Ausgestaltung und Höhe, die die Gewerkschaft 2027 final harmonisieren möchte.

3. Wegezeitentschädigung 2.0

Nachdem in den letzten Jahren erste Erfolge bei der Entschädigung für die oft langen Anfahrten zu Baustellen erzielt wurden, fordern viele Beschäftigte eine Nachbesserung der Sätze, um die Mobilität im Baugewerbe attraktiver zu machen.

Der Fahrplan zur Tarifrunde 2027

Der Weg zu einem neuen Tarifabschluss im Baugewerbe folgt einem strengen Ritual, das Anfang 2027 Fahrt aufnimmt. Da der aktuelle Vertrag am 31. März 2027 endet, lässt sich der Ablauf wie folgt skizzieren:

1. Die Vorbereitungsphase (Januar – Februar 2027)

Alles beginnt mit der Basis. In den ersten Wochen des Jahres 2027 rufen die Gewerkschaften (vor allem die IG BAU) ihre Mitglieder in den Betrieben auf, ihre Wünsche zu formulieren. Auf dieser Grundlage beschließt die Bundestarifkommission die offiziellen Forderungen.

In dieser Phase wird auch die politische Stimmung für die Verhandlungen gesetzt – meist mit Fokus auf die Inflationsrate und die wirtschaftliche Lage der Bauunternehmen.

2. Der Verhandlungsauftakt (März 2027)

Noch während der laufenden Friedenspflicht treffen sich die Vertreter der Arbeitnehmer (IG BAU) und der Arbeitgeber (ZDB und HDB) zur ersten Verhandlungsrunde.

Hier werden die Forderungen offiziell übergeben. Meist liegen die Positionen weit auseinander: Die Gewerkschaft fordert deutliche Lohnzuwächse, während die Arbeitgeber auf die schwierigen Rahmenbedingungen im Wohnungsbau verweisen.

3. Das Ende der Friedenspflicht (31. März 2027)

Dies ist das kritische Datum. Mit Ablauf des 31. März endet die sogenannte Friedenspflicht. Ab diesem Moment sind theoretisch Warnstreiks möglich, falls in den ersten Runden keine Einigung erzielt wurde. Das bedeutet für Baustellen im ganzen Land: Es kann zu Arbeitsniederlegungen kommen, um den Druck auf die Arbeitgeberseite zu erhöhen.

4. Die heiße Phase und Schlichtung (April – Mai 2027)

Sollten die Parteien am Verhandlungstisch keine Lösung finden, wird oft eine Schlichtung angerufen. Ein neutraler Schlichter (häufig eine erfahrene Persönlichkeit aus der Politik oder dem Rechtswesen) erarbeitet dann einen Kompromissvorschlag. In dieser Phase entscheidet sich meist, ob es zu einem unbefristeten Streik kommt oder ob die Branche mit einem blauen Auge und einem neuen Abschluss davonkommt.

5. Inkrafttreten des neuen Vertrags (Rückwirkend zum 1. April 2027)

Egal wann die Einigung erzielt wird: In der Regel gilt der neue Tarifvertrag rückwirkend ab dem 1. April 2027. Die Betriebe müssen dann die Differenzbeträge für die bereits geleisteten Arbeitsstunden nachzahlen.

Die Arbeitgeberverbände (ZDB und HDB) verweisen bereits jetzt auf die schwierige Lage im Wohnungsbau und die hohen Materialkosten. Es ist daher mit zähen Verhandlungen zu rechnen. Experten erwarten, dass das Ergebnis der Tarifrunde 2027 richtungsweisend für die Attraktivität der Bauberufe im Kampf gegen den Fachkräftemangel sein wird.

Wichtig für Betriebe: Da der Vertrag Ende März ausläuft, sollten Kalkulationen für Bauprojekte, die über das Frühjahr 2027 hinausgehen, bereits Puffer für potenzielle Lohnsteigerungen enthalten.

Das Jahr 2027 markiert einen entscheidenden Wendepunkt für die rund 930.000 Beschäftigten im deutschen Bauhauptgewerbe. Während die Branche aktuell noch von den Abschlüssen aus dem Jahr 2024 profitiert, rückt das Auslaufen des aktuellen Tarifvertrags zum 31. März 2027 unaufhaltsam näher.

Rückblick: Was bis März 2027 gilt

Der im Juni 2024 nach harten Auseinandersetzungen und Warnstreiks erzielte Kompromiss sah eine dreistufige Erhöhung vor. Besonders wichtig für das Jahr 2027 ist die letzte Stufe dieses Abkommens:

  • Vollständige Ost-West-Angleichung: Seit dem 1. April 2026 sind die Tabellenlöhne in Ost und West offiziell angeglichen. Damit startete die Branche bereits ohne das jahrelange Lohngefälle in das Jahr 2027.
  • Lohnniveau: Die letzte Erhöhung des aktuellen Vertrags (3,9 % im Westen, Angleichung im Osten) bildet die Basis für die kommenden Forderungen.
  • Ausbildungsvergütung: Auch für Azubis gelten seit April 2026 bundesweit einheitliche Sätze (z. B. 1.122 € im 1. Lehrjahr), die bis zum Frühjahr 2027 Bestand haben.

Die neue Tarifrunde 2027: Forderungen und Themen

Da der Entgelttarifvertrag zum 31. März 2027 kündbar ist, bereitet die Gewerkschaft IG BAU bereits jetzt die Strategie für die "Tarifrunde 2027" vor. Erste Signale aus der Bundestarifkommission deuten darauf hin, dass es nicht nur um reine Prozentzahlen gehen wird.

1. Inflationsausgleich und Reallohnsicherung

Trotz der Steigerungen der Vorjahre bleibt die Kaufkraft das zentrale Thema. Angesichts der stabilen, aber dennoch spürbaren Lebenshaltungskosten wird eine deutliche Anhebung der Tabellenlöhne erwartet.

2. Das 13. Monatseinkommen

Ein "Dauerbrenner" auf der Agenda der Arbeitnehmervertreter ist die bundesweit einheitliche Regelung eines vollen 13. Monatseinkommens (Weihnachtsgeld). Bisher gibt es hier noch Unterschiede in der Ausgestaltung und Höhe, die die Gewerkschaft 2027 final harmonisieren möchte.

3. Wegezeitentschädigung 2.0

Nachdem in den letzten Jahren erste Erfolge bei der Entschädigung für die oft langen Anfahrten zu Baustellen erzielt wurden, fordern viele Beschäftigte eine Nachbesserung der Sätze, um die Mobilität im Baugewerbe attraktiver zu machen.

Der Fahrplan zur Tarifrunde 2027

Der Weg zu einem neuen Tarifabschluss im Baugewerbe folgt einem strengen Ritual, das Anfang 2027 Fahrt aufnimmt. Da der aktuelle Vertrag am 31. März 2027 endet, lässt sich der Ablauf wie folgt skizzieren:

1. Die Vorbereitungsphase (Januar – Februar 2027)

Alles beginnt mit der Basis. In den ersten Wochen des Jahres 2027 rufen die Gewerkschaften (vor allem die IG BAU) ihre Mitglieder in den Betrieben auf, ihre Wünsche zu formulieren. Auf dieser Grundlage beschließt die Bundestarifkommission die offiziellen Forderungen.

In dieser Phase wird auch die politische Stimmung für die Verhandlungen gesetzt – meist mit Fokus auf die Inflationsrate und die wirtschaftliche Lage der Bauunternehmen.

2. Der Verhandlungsauftakt (März 2027)

Noch während der laufenden Friedenspflicht treffen sich die Vertreter der Arbeitnehmer (IG BAU) und der Arbeitgeber (ZDB und HDB) zur ersten Verhandlungsrunde.

Hier werden die Forderungen offiziell übergeben. Meist liegen die Positionen weit auseinander: Die Gewerkschaft fordert deutliche Lohnzuwächse, während die Arbeitgeber auf die schwierigen Rahmenbedingungen im Wohnungsbau verweisen.

3. Das Ende der Friedenspflicht (31. März 2027)

Dies ist das kritische Datum. Mit Ablauf des 31. März endet die sogenannte Friedenspflicht. Ab diesem Moment sind theoretisch Warnstreiks möglich, falls in den ersten Runden keine Einigung erzielt wurde. Das bedeutet für Baustellen im ganzen Land: Es kann zu Arbeitsniederlegungen kommen, um den Druck auf die Arbeitgeberseite zu erhöhen.

4. Die heiße Phase und Schlichtung (April – Mai 2027)

Sollten die Parteien am Verhandlungstisch keine Lösung finden, wird oft eine Schlichtung angerufen. Ein neutraler Schlichter (häufig eine erfahrene Persönlichkeit aus der Politik oder dem Rechtswesen) erarbeitet dann einen Kompromissvorschlag. In dieser Phase entscheidet sich meist, ob es zu einem unbefristeten Streik kommt oder ob die Branche mit einem blauen Auge und einem neuen Abschluss davonkommt.

5. Inkrafttreten des neuen Vertrags (Rückwirkend zum 1. April 2027)

Egal wann die Einigung erzielt wird: In der Regel gilt der neue Tarifvertrag rückwirkend ab dem 1. April 2027. Die Betriebe müssen dann die Differenzbeträge für die bereits geleisteten Arbeitsstunden nachzahlen.

Die Arbeitgeberverbände (ZDB und HDB) verweisen bereits jetzt auf die schwierige Lage im Wohnungsbau und die hohen Materialkosten. Es ist daher mit zähen Verhandlungen zu rechnen. Experten erwarten, dass das Ergebnis der Tarifrunde 2027 richtungsweisend für die Attraktivität der Bauberufe im Kampf gegen den Fachkräftemangel sein wird.

Wichtig für Betriebe: Da der Vertrag Ende März ausläuft, sollten Kalkulationen für Bauprojekte, die über das Frühjahr 2027 hinausgehen, bereits Puffer für potenzielle Lohnsteigerungen enthalten.

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