Die neue EU-Bauproduktverordnung 2024/3110 führt den Digitalen Produktpass ein. Was das für Baubetriebe bedeutet und wie strukturierte, maschinenlesbare Produktdaten Sie jetzt darauf vorbereiten.

Die nächste große EU-Pflicht betrifft nicht Ihre Rechnungen, sondern Ihre Baustoffe. Mit der neuen Bauproduktverordnung (Verordnung (EU) 2024/3110) müssen Leistungs- und Konformitätserklärungen künftig elektronisch vorliegen, perspektivisch gebündelt im Digitalen Produktpass. Wer seine Produktdaten heute noch in PDF-Ordnern und E-Mail-Anhängen verwaltet, bekommt ein organisatorisches Problem, lange bevor die Pflicht scharf wird.
Die Verordnung ist am 7. Januar 2025 in Kraft getreten und gilt seit dem 8. Januar 2026. Für Baubetriebe heißt das: Der regulatorische Rahmen steht bereits, die praktische Umsetzung läuft gestaffelt an. Genau in dieser Übergangsphase entscheidet sich, welche Betriebe später ruhig arbeiten und welche unter Zeitdruck nachbessern müssen.
In diesem Beitrag ordnen wir ein, was der Digitale Produktpass ist, was die neue Bauproduktverordnung konkret verlangt und warum saubere, maschinenlesbare Produktdaten für Sie zur Grundvoraussetzung werden.
Auf den meisten Baustellen und in vielen Büros sieht die Realität heute so aus: Leistungserklärungen kommen als PDF per Mail, technische Datenblätter liegen auf Herstellerportalen, Sicherheitsdatenblätter im Aktenordner und die CE-Kennzeichnung klebt auf der Palette. Jede Information existiert, aber niemand hält sie strukturiert an einem Ort zusammen.
Das funktioniert, solange niemand systematisch nachfragt. Doch schon heute kostet dieser Zustand Zeit. Wenn ein Bauherr, ein Prüfer oder die eigene Buchhaltung einen Nachweis braucht, beginnt die Suche. Produktdaten werden abgetippt, Dokumente doppelt abgelegt, Versionen verwechselt. Was früher als lästige Ablage durchging, wird mit der neuen Verordnung zum echten Risiko.
Hinzu kommt, dass die Zahl der relevanten Nachweise steigt. Neben der klassischen Leistungserklärung rücken Umwelt- und Herkunftsdaten in den Fokus, die künftig zu jedem Produkt vorgehalten werden müssen. Ein Ablagesystem, das schon heute an der Leistungserklärung scheitert, wird mit diesen zusätzlichen Datenpunkten vollends überfordert sein.
Typische Schwachstellen im Umgang mit Produktdaten sind:
Diese Punkte sind kein neues Bau-Problem, aber die neue Verordnung macht sie erstmals regulatorisch relevant. Wer seine Artikelstammdaten von Dubletten befreit, legt genau das Fundament, auf dem ein Digitaler Produktpass später aufsetzt.
Die überarbeitete Bauproduktverordnung bündelt zwei bisher getrennte Dokumente zu einer kombinierten Leistungs- und Konformitätserklärung. Diese darf elektronisch bereitgestellt werden, etwa auf der Website des Herstellers oder über den Digitalen Produktpass. Parallel baut die EU ein zentrales Register für diese Produktpässe auf, das nach aktuellem Stand ab Juli 2026 betriebsbereit sein soll.
Der Digitale Produktpass selbst ist ein maschinenlesbarer Datensatz je Produkt. Er verknüpft technische Eigenschaften, Konformitätsnachweise, die CE-Dokumentation und zunehmend auch Umweltdaten, etwa das Global Warming Potential auf Basis von EN-15804-konformen Ökobilanzen. Für erste Prioritätsprodukte wie Zement und Stahl sind solche Klimaindikatoren seit dem 8. Januar 2026 Teil der Leistungserklärung.
Wichtig für die Planung: Eine flächendeckende Pflicht zum Digitalen Produktpass kommt nicht über Nacht. Sie wird produktgruppenweise über delegierte Rechtsakte eingeführt, und Hersteller erhalten danach in der Regel 18 Monate Zeit. Die früheste verpflichtende Anwendung für Bauprodukte wird daher frühestens für Mitte 2028 erwartet. Leistungserklärungen nach bisherigem Muster lassen sich übergangsweise noch nutzen.
Der Digitale Produktpass ist keine ferne Vision mehr, sondern ein Datenstandard mit Fahrplan. Wer seine Produktdaten erst dann strukturiert, wenn die Pflicht greift, hat den einfachen Teil bereits verpasst.
Für Sie als Baubetrieb bedeutet das zweierlei. Erstens sind Sie in der Regel nicht der Hersteller, der den Produktpass erstellt, sondern der Verwender, der ihn empfängt, prüft und dokumentiert. Zweitens wird Ihre Fähigkeit, diese digitalen Nachweise sauber einzulesen und Ihren Bestellungen und Wareneingängen zuzuordnen, zum echten Effizienzfaktor.
Der Hebel liegt nicht in einem weiteren Aktenordner, sondern in einem sauberen Datenprozess. Statt Produktinformationen an fünf Stellen zu pflegen, brauchen Betriebe eine zentrale, klassifizierte Datenbasis, an der jeder Artikel eindeutig identifizierbar ist und alle Nachweise hängen.
Der erste Schritt ist eine konsistente Klassifizierung. Standards wie ETIM oder ECLASS sorgen dafür, dass Produkte einheitlich beschrieben und maschinenlesbar werden. Genau diese Struktur braucht ein Digitaler Produktpass, um sich einem Artikel automatisch zuordnen zu lassen. Wer seine Stammdaten mit ECLASS standardisiert, macht seine Kataloge anschlussfähig für die kommenden Datenpflichten.
Der zweite Schritt ist die Verknüpfung der Produktdaten mit dem operativen Beschaffungsprozess. Wenn Leistungserklärung, Klimadaten und CE-Nachweis am Artikel hängen, stehen sie automatisch in Bestellung, Wareneingang und Rechnungsprüfung zur Verfügung. Der Wareneingang auf der Baustelle lässt sich digital erfassen, sodass bis zu 99,9 % der Lieferdaten sauber und ohne Medienbruch vorliegen. Nachweise müssen dann nicht mehr gesucht, sondern nur noch abgerufen werden.
Der dritte Schritt ist Konsequenz im Alltag. Ein einmal sauber gepflegter Datenstamm nutzt wenig, wenn neue Artikel wieder unstrukturiert einfließen. Feste Regeln für Import, Pflege und Freigabe halten die Datenqualität dauerhaft hoch. Davon profitieren nicht nur Compliance-Nachweise, sondern auch Kalkulation und Einkauf, die auf dieselben verlässlichen Daten zugreifen.
Wir bei CATHAGO sehen den Digitalen Produktpass als konsequente Fortsetzung dessen, woran ohnehin kein digitaler Baubetrieb vorbeikommt: strukturierte Artikel- und Produktdaten als Fundament. Unsere Plattform hält Artikelkataloge zentral, klassifiziert und dublettenfrei, und verknüpft Produktinformationen durchgängig mit Bestellung, digitalem Lieferschein und Rechnungsprüfung.
So wird aus einer regulatorischen Pflicht ein Nebenprodukt sauberer Prozesse. Betriebe, die ihre Beschaffung mit CATHAGO digitalisieren, bestellen bis zu 50 % schneller, verarbeiten Belege bis zu 75 % schneller und bringen 100 % ihrer Auftragsdaten ins ERP. Auf genau dieser Datenbasis lässt sich ein Digitaler Produktpass später ohne Zusatzaufwand integrieren, statt ihn als Sonderprojekt neben dem Tagesgeschäft aufzusetzen.
Der Digitale Produktpass wird kommen, gestaffelt und mit Vorlauf, aber verbindlich. Die Betriebe, die jetzt ihre Produktdaten strukturieren, klassifizieren und mit dem Beschaffungsprozess verzahnen, werden die neue Pflicht kaum spüren. Für alle anderen wird sie zur hektischen Nachrüstaktion unter Zeitdruck.
Der beste Zeitpunkt, die eigene Datenqualität zu prüfen, ist nicht der Tag, an dem der delegierte Rechtsakt greift, sondern heute. Wenn Sie wissen wollen, wie anschlussfähig Ihre Artikel- und Produktdaten für die kommenden Anforderungen sind, sprechen Sie mit uns. In einer kurzen Demo zeigen wir Ihnen, wie strukturierte Beschaffung und saubere Produktdaten zusammenspielen. Wer parallel die E-Rechnungspflicht 2027 vorbereitet, deckt mit einer einzigen Datenstrategie gleich mehrere regulatorische Anforderungen ab.
Die nächste große EU-Pflicht betrifft nicht Ihre Rechnungen, sondern Ihre Baustoffe. Mit der neuen Bauproduktverordnung (Verordnung (EU) 2024/3110) müssen Leistungs- und Konformitätserklärungen künftig elektronisch vorliegen, perspektivisch gebündelt im Digitalen Produktpass. Wer seine Produktdaten heute noch in PDF-Ordnern und E-Mail-Anhängen verwaltet, bekommt ein organisatorisches Problem, lange bevor die Pflicht scharf wird.
Die Verordnung ist am 7. Januar 2025 in Kraft getreten und gilt seit dem 8. Januar 2026. Für Baubetriebe heißt das: Der regulatorische Rahmen steht bereits, die praktische Umsetzung läuft gestaffelt an. Genau in dieser Übergangsphase entscheidet sich, welche Betriebe später ruhig arbeiten und welche unter Zeitdruck nachbessern müssen.
In diesem Beitrag ordnen wir ein, was der Digitale Produktpass ist, was die neue Bauproduktverordnung konkret verlangt und warum saubere, maschinenlesbare Produktdaten für Sie zur Grundvoraussetzung werden.
Auf den meisten Baustellen und in vielen Büros sieht die Realität heute so aus: Leistungserklärungen kommen als PDF per Mail, technische Datenblätter liegen auf Herstellerportalen, Sicherheitsdatenblätter im Aktenordner und die CE-Kennzeichnung klebt auf der Palette. Jede Information existiert, aber niemand hält sie strukturiert an einem Ort zusammen.
Das funktioniert, solange niemand systematisch nachfragt. Doch schon heute kostet dieser Zustand Zeit. Wenn ein Bauherr, ein Prüfer oder die eigene Buchhaltung einen Nachweis braucht, beginnt die Suche. Produktdaten werden abgetippt, Dokumente doppelt abgelegt, Versionen verwechselt. Was früher als lästige Ablage durchging, wird mit der neuen Verordnung zum echten Risiko.
Hinzu kommt, dass die Zahl der relevanten Nachweise steigt. Neben der klassischen Leistungserklärung rücken Umwelt- und Herkunftsdaten in den Fokus, die künftig zu jedem Produkt vorgehalten werden müssen. Ein Ablagesystem, das schon heute an der Leistungserklärung scheitert, wird mit diesen zusätzlichen Datenpunkten vollends überfordert sein.
Typische Schwachstellen im Umgang mit Produktdaten sind:
Diese Punkte sind kein neues Bau-Problem, aber die neue Verordnung macht sie erstmals regulatorisch relevant. Wer seine Artikelstammdaten von Dubletten befreit, legt genau das Fundament, auf dem ein Digitaler Produktpass später aufsetzt.
Die überarbeitete Bauproduktverordnung bündelt zwei bisher getrennte Dokumente zu einer kombinierten Leistungs- und Konformitätserklärung. Diese darf elektronisch bereitgestellt werden, etwa auf der Website des Herstellers oder über den Digitalen Produktpass. Parallel baut die EU ein zentrales Register für diese Produktpässe auf, das nach aktuellem Stand ab Juli 2026 betriebsbereit sein soll.
Der Digitale Produktpass selbst ist ein maschinenlesbarer Datensatz je Produkt. Er verknüpft technische Eigenschaften, Konformitätsnachweise, die CE-Dokumentation und zunehmend auch Umweltdaten, etwa das Global Warming Potential auf Basis von EN-15804-konformen Ökobilanzen. Für erste Prioritätsprodukte wie Zement und Stahl sind solche Klimaindikatoren seit dem 8. Januar 2026 Teil der Leistungserklärung.
Wichtig für die Planung: Eine flächendeckende Pflicht zum Digitalen Produktpass kommt nicht über Nacht. Sie wird produktgruppenweise über delegierte Rechtsakte eingeführt, und Hersteller erhalten danach in der Regel 18 Monate Zeit. Die früheste verpflichtende Anwendung für Bauprodukte wird daher frühestens für Mitte 2028 erwartet. Leistungserklärungen nach bisherigem Muster lassen sich übergangsweise noch nutzen.
Der Digitale Produktpass ist keine ferne Vision mehr, sondern ein Datenstandard mit Fahrplan. Wer seine Produktdaten erst dann strukturiert, wenn die Pflicht greift, hat den einfachen Teil bereits verpasst.
Für Sie als Baubetrieb bedeutet das zweierlei. Erstens sind Sie in der Regel nicht der Hersteller, der den Produktpass erstellt, sondern der Verwender, der ihn empfängt, prüft und dokumentiert. Zweitens wird Ihre Fähigkeit, diese digitalen Nachweise sauber einzulesen und Ihren Bestellungen und Wareneingängen zuzuordnen, zum echten Effizienzfaktor.
Der Hebel liegt nicht in einem weiteren Aktenordner, sondern in einem sauberen Datenprozess. Statt Produktinformationen an fünf Stellen zu pflegen, brauchen Betriebe eine zentrale, klassifizierte Datenbasis, an der jeder Artikel eindeutig identifizierbar ist und alle Nachweise hängen.
Der erste Schritt ist eine konsistente Klassifizierung. Standards wie ETIM oder ECLASS sorgen dafür, dass Produkte einheitlich beschrieben und maschinenlesbar werden. Genau diese Struktur braucht ein Digitaler Produktpass, um sich einem Artikel automatisch zuordnen zu lassen. Wer seine Stammdaten mit ECLASS standardisiert, macht seine Kataloge anschlussfähig für die kommenden Datenpflichten.
Der zweite Schritt ist die Verknüpfung der Produktdaten mit dem operativen Beschaffungsprozess. Wenn Leistungserklärung, Klimadaten und CE-Nachweis am Artikel hängen, stehen sie automatisch in Bestellung, Wareneingang und Rechnungsprüfung zur Verfügung. Der Wareneingang auf der Baustelle lässt sich digital erfassen, sodass bis zu 99,9 % der Lieferdaten sauber und ohne Medienbruch vorliegen. Nachweise müssen dann nicht mehr gesucht, sondern nur noch abgerufen werden.
Der dritte Schritt ist Konsequenz im Alltag. Ein einmal sauber gepflegter Datenstamm nutzt wenig, wenn neue Artikel wieder unstrukturiert einfließen. Feste Regeln für Import, Pflege und Freigabe halten die Datenqualität dauerhaft hoch. Davon profitieren nicht nur Compliance-Nachweise, sondern auch Kalkulation und Einkauf, die auf dieselben verlässlichen Daten zugreifen.
Wir bei CATHAGO sehen den Digitalen Produktpass als konsequente Fortsetzung dessen, woran ohnehin kein digitaler Baubetrieb vorbeikommt: strukturierte Artikel- und Produktdaten als Fundament. Unsere Plattform hält Artikelkataloge zentral, klassifiziert und dublettenfrei, und verknüpft Produktinformationen durchgängig mit Bestellung, digitalem Lieferschein und Rechnungsprüfung.
So wird aus einer regulatorischen Pflicht ein Nebenprodukt sauberer Prozesse. Betriebe, die ihre Beschaffung mit CATHAGO digitalisieren, bestellen bis zu 50 % schneller, verarbeiten Belege bis zu 75 % schneller und bringen 100 % ihrer Auftragsdaten ins ERP. Auf genau dieser Datenbasis lässt sich ein Digitaler Produktpass später ohne Zusatzaufwand integrieren, statt ihn als Sonderprojekt neben dem Tagesgeschäft aufzusetzen.
Der Digitale Produktpass wird kommen, gestaffelt und mit Vorlauf, aber verbindlich. Die Betriebe, die jetzt ihre Produktdaten strukturieren, klassifizieren und mit dem Beschaffungsprozess verzahnen, werden die neue Pflicht kaum spüren. Für alle anderen wird sie zur hektischen Nachrüstaktion unter Zeitdruck.
Der beste Zeitpunkt, die eigene Datenqualität zu prüfen, ist nicht der Tag, an dem der delegierte Rechtsakt greift, sondern heute. Wenn Sie wissen wollen, wie anschlussfähig Ihre Artikel- und Produktdaten für die kommenden Anforderungen sind, sprechen Sie mit uns. In einer kurzen Demo zeigen wir Ihnen, wie strukturierte Beschaffung und saubere Produktdaten zusammenspielen. Wer parallel die E-Rechnungspflicht 2027 vorbereitet, deckt mit einer einzigen Datenstrategie gleich mehrere regulatorische Anforderungen ab.