Mindestlohn 14,60 Euro, E-Rechnung ausstellen, Tarifende im Bau: Diese Änderungen 2027 sollten Bauunternehmen bis Jahresende einplanen.

In wenigen Wochen beginnt ein Jahr mit mehreren Stichtagen, die direkt in Lohnabrechnung, Rechnungsausgang und Angebotskalkulation durchschlagen. Keiner davon kommt überraschend, alle stehen seit Monaten fest. Trotzdem landen sie in vielen Bauunternehmen erst dann auf dem Tisch, wenn die erste Abrechnung im Januar nicht stimmt.
Dieser Überblick richtet sich an Geschäftsführer und kaufmännische Leitungen. Er zeigt, welche Änderungen 2027 Personal, Buchhaltung und Kalkulation betreffen, und welche Aufgaben Sie noch vor dem 31.12.2026 erledigen sollten. Die einzelnen Themen behandeln wir hier kompakt; wo es einen ausführlichen Artikel gibt, verlinken wir ihn.
Wer erst im Januar reagiert, korrigiert im Februar. Die Stichtage 2027 lassen sich in diesem Jahr noch in Ruhe abarbeiten.
Für Bauunternehmen sind 2027 vor allem zwei Termine wichtig: der 1. Januar und der 1. April. Am 1. Januar ändern sich der gesetzliche Mindestlohn, die Verdienstgrenze für Minijobs und die Pflichten im Rechnungsausgang. Am 1. April endet die Laufzeit des Lohntarifvertrags im Bauhauptgewerbe, und damit beginnt eine Phase, in der niemand den nächsten Tariflohn kennt.
Diese Termine treffen drei unterschiedliche Stellen im Betrieb. Die Lohnbuchhaltung muss Stundensätze und Verträge anpassen. Die Finanzbuchhaltung muss Ausgangsrechnungen in einem neuen Format erzeugen können. Und die Kalkulation muss Angebote, die heute abgegeben und nach April ausgeführt werden, gegen ein offenes Lohnrisiko absichern.
Weil die Zuständigkeiten verteilt sind, fällt oft niemandem auf, dass alle drei Themen auf denselben Jahreswechsel zulaufen. Eine kurze Abstimmung im November zwischen Geschäftsführung, Lohnbüro und Buchhaltung spart im Januar viel Nacharbeit.
Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2027 von 13,90 Euro auf 14,60 Euro brutto je Stunde. Festgelegt ist das in der Fünften Mindestlohnanpassungsverordnung (gesetze-im-internet.de). Im Bauhauptgewerbe liegen die Tariflöhne für Fachkräfte zwar darüber, doch Hilfskräfte, Aushilfen, Reinigungskräfte für Baucontainer oder Mitarbeitende im Bauhof sind oft nah an der Untergrenze bezahlt.
Wichtiger als die eigene Belegschaft ist für viele Bauunternehmen die Kette der Nachunternehmer. Nach § 13 Mindestlohngesetz haftet ein Unternehmer, der einen anderen mit Werk oder Dienstleistungen beauftragt, für dessen Mindestlohnpflichten wie ein Bürge (gesetze-im-internet.de). Wenn ein Subunternehmer seinen Leuten nach dem Jahreswechsel zu wenig zahlt, kann das am Generalunternehmer hängen bleiben.
Deshalb lohnt es sich, die Nachunternehmer jetzt anzuschreiben und aktuelle Erklärungen zur Mindestlohnzahlung einzuholen. Prüfen Sie dabei auch, ob Ihre Nachunternehmerverträge eine Freistellungsklausel und ein Recht auf Nachweise enthalten.
Die Verdienstgrenze für Minijobs ist an den Mindestlohn gekoppelt. Sie ergibt sich aus dem Stundenlohn mal 130, geteilt durch 3, aufgerundet auf volle Euro (§ 8 Abs. 1a SGB IV). Mit 14,60 Euro steigt die Grenze damit von 603 Euro auf 633 Euro im Monat (tageskarte.io).
Für die Praxis heißt das: Bei gleichem Monatslohn sinkt die Zahl der Stunden, die ein Minijobber arbeiten darf. Wer in einem Arbeitsvertrag eine feste Stundenzahl vereinbart hat, muss prüfen, ob Stundenlohn mal Stunden noch unter der neuen Grenze bleibt. Umgekehrt kann ein Vertrag mit festem Monatsbetrag ab Januar den Mindestlohn unterschreiten, wenn die Stunden nicht angepasst werden.
Betroffen sind im Baubetrieb oft Aushilfen im Büro, Fahrer, Reinigungskräfte und Rentner, die stundenweise im Lager helfen. Gehen Sie die Liste der Minijobber einmal vollständig durch, bevor die Dezemberabrechnung läuft.
Seit 2025 müssen alle Unternehmen E-Rechnungen empfangen können. Ab dem 1. Januar 2027 müssen Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz über 800.000 Euro im inländischen B2B-Geschäft auch E-Rechnungen ausstellen; für alle anderen gilt das ab dem 1. Januar 2028 (IHK Ostthüringen zu Gera, § 27 Abs. 38 UStG). Maßgeblich ist der Gesamtumsatz 2026.
Viele mittelständische Bauunternehmen liegen deutlich über dieser Schwelle. Für sie bedeutet der Stichtag: Abschlagsrechnungen, Schlussrechnungen und Rechnungen an gewerbliche Bauherren müssen ab Januar in einem strukturierten Format wie XRechnung oder ZUGFeRD erzeugt werden. Ein PDF per E-Mail reicht dann im B2B-Geschäft nicht mehr.
Prüfen Sie jetzt, ob Ihr ERP- oder Abrechnungssystem diese Formate ausgeben kann, und testen Sie den Versand mit zwei oder drei Stammkunden. Wie Sie das Projekt in Phasen aufsetzen, beschreibt unser Umsetzungs-Fahrplan zur E-Rechnung 2027. Welche Pflichten genau gelten, steht im Artikel E-Rechnungspflicht 2027 für Bauunternehmen.
Der Lohn- und Gehaltstarifvertrag im Bauhauptgewerbe gilt seit dem 1. April 2024 und ist erstmals zum 31. März 2027 kündbar (Tarifregister NRW). Die letzte vereinbarte Erhöhungsstufe ist am 1. April 2026 in Kraft getreten (handwerk.com). Für die Zeit danach gibt es noch keinen Abschluss.
Für die Lohnabrechnung ändert sich am 1. April zunächst nichts. Für die Kalkulation dagegen schon heute: Ein Angebot, das Sie im November oder Dezember abgeben, wird häufig zu großen Teilen nach dem 1. April gebaut. Wer den aktuellen Mittellohn für die gesamte Bauzeit ansetzt, geht davon aus, dass die nächste Tarifrunde ohne Erhöhung endet.
Sinnvoll ist es, Angebote mit Ausführung nach April intern zu kennzeichnen und die Lohnkosten für diesen Zeitraum gesondert zu betrachten. Bei längeren Bindefristen und größeren Aufträgen kann eine Lohngleitklausel helfen. Wie Bindefristen auf der Materialseite zur Falle werden, zeigt unser Artikel Wenn Lieferantenpreise vor Ihrem Angebot verfallen; für die Lohnseite gilt dieselbe Logik.
Die folgenden Punkte lassen sich in den nächsten Wochen abarbeiten. Jeder Punkt hat einen klaren Verantwortlichen im Betrieb.
Arbeiten Sie die Liste nicht allein über E-Mail ab. Ein kurzer gemeinsamer Termin mit allen Verantwortlichen, ein Protokoll und ein zweiter Termin Mitte Dezember reichen in den meisten Betrieben aus.
Von den genannten Änderungen betrifft uns vor allem die E-Rechnung im Eingang. Mit CATHAGO werden eingehende Rechnungen als PDF, ZUGFeRD oder XRechnung verarbeitet und automatisch gegen Bestellung, Lieferschein und Preisliste abgeglichen. Unsere Kunden verarbeiten Dokumente damit 75 % schneller.
Die Änderungen 2027 sind überschaubar, aber sie treffen mehrere Abteilungen gleichzeitig. Mindestlohn und Minijob-Grenze betreffen die Lohnabrechnung, die E-Rechnung den Rechnungsausgang, das Tarifende die Kalkulation. Wer die Checkliste bis Weihnachten abhakt, startet ohne Korrekturen ins neue Jahr.
Wenn Sie beim Thema E-Rechnung tiefer einsteigen möchten, finden Sie im Umsetzungs-Fahrplan die einzelnen Schritte für Ihr Bauunternehmen.
In wenigen Wochen beginnt ein Jahr mit mehreren Stichtagen, die direkt in Lohnabrechnung, Rechnungsausgang und Angebotskalkulation durchschlagen. Keiner davon kommt überraschend, alle stehen seit Monaten fest. Trotzdem landen sie in vielen Bauunternehmen erst dann auf dem Tisch, wenn die erste Abrechnung im Januar nicht stimmt.
Dieser Überblick richtet sich an Geschäftsführer und kaufmännische Leitungen. Er zeigt, welche Änderungen 2027 Personal, Buchhaltung und Kalkulation betreffen, und welche Aufgaben Sie noch vor dem 31.12.2026 erledigen sollten. Die einzelnen Themen behandeln wir hier kompakt; wo es einen ausführlichen Artikel gibt, verlinken wir ihn.
Wer erst im Januar reagiert, korrigiert im Februar. Die Stichtage 2027 lassen sich in diesem Jahr noch in Ruhe abarbeiten.
Für Bauunternehmen sind 2027 vor allem zwei Termine wichtig: der 1. Januar und der 1. April. Am 1. Januar ändern sich der gesetzliche Mindestlohn, die Verdienstgrenze für Minijobs und die Pflichten im Rechnungsausgang. Am 1. April endet die Laufzeit des Lohntarifvertrags im Bauhauptgewerbe, und damit beginnt eine Phase, in der niemand den nächsten Tariflohn kennt.
Diese Termine treffen drei unterschiedliche Stellen im Betrieb. Die Lohnbuchhaltung muss Stundensätze und Verträge anpassen. Die Finanzbuchhaltung muss Ausgangsrechnungen in einem neuen Format erzeugen können. Und die Kalkulation muss Angebote, die heute abgegeben und nach April ausgeführt werden, gegen ein offenes Lohnrisiko absichern.
Weil die Zuständigkeiten verteilt sind, fällt oft niemandem auf, dass alle drei Themen auf denselben Jahreswechsel zulaufen. Eine kurze Abstimmung im November zwischen Geschäftsführung, Lohnbüro und Buchhaltung spart im Januar viel Nacharbeit.
Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2027 von 13,90 Euro auf 14,60 Euro brutto je Stunde. Festgelegt ist das in der Fünften Mindestlohnanpassungsverordnung (gesetze-im-internet.de). Im Bauhauptgewerbe liegen die Tariflöhne für Fachkräfte zwar darüber, doch Hilfskräfte, Aushilfen, Reinigungskräfte für Baucontainer oder Mitarbeitende im Bauhof sind oft nah an der Untergrenze bezahlt.
Wichtiger als die eigene Belegschaft ist für viele Bauunternehmen die Kette der Nachunternehmer. Nach § 13 Mindestlohngesetz haftet ein Unternehmer, der einen anderen mit Werk oder Dienstleistungen beauftragt, für dessen Mindestlohnpflichten wie ein Bürge (gesetze-im-internet.de). Wenn ein Subunternehmer seinen Leuten nach dem Jahreswechsel zu wenig zahlt, kann das am Generalunternehmer hängen bleiben.
Deshalb lohnt es sich, die Nachunternehmer jetzt anzuschreiben und aktuelle Erklärungen zur Mindestlohnzahlung einzuholen. Prüfen Sie dabei auch, ob Ihre Nachunternehmerverträge eine Freistellungsklausel und ein Recht auf Nachweise enthalten.
Die Verdienstgrenze für Minijobs ist an den Mindestlohn gekoppelt. Sie ergibt sich aus dem Stundenlohn mal 130, geteilt durch 3, aufgerundet auf volle Euro (§ 8 Abs. 1a SGB IV). Mit 14,60 Euro steigt die Grenze damit von 603 Euro auf 633 Euro im Monat (tageskarte.io).
Für die Praxis heißt das: Bei gleichem Monatslohn sinkt die Zahl der Stunden, die ein Minijobber arbeiten darf. Wer in einem Arbeitsvertrag eine feste Stundenzahl vereinbart hat, muss prüfen, ob Stundenlohn mal Stunden noch unter der neuen Grenze bleibt. Umgekehrt kann ein Vertrag mit festem Monatsbetrag ab Januar den Mindestlohn unterschreiten, wenn die Stunden nicht angepasst werden.
Betroffen sind im Baubetrieb oft Aushilfen im Büro, Fahrer, Reinigungskräfte und Rentner, die stundenweise im Lager helfen. Gehen Sie die Liste der Minijobber einmal vollständig durch, bevor die Dezemberabrechnung läuft.
Seit 2025 müssen alle Unternehmen E-Rechnungen empfangen können. Ab dem 1. Januar 2027 müssen Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz über 800.000 Euro im inländischen B2B-Geschäft auch E-Rechnungen ausstellen; für alle anderen gilt das ab dem 1. Januar 2028 (IHK Ostthüringen zu Gera, § 27 Abs. 38 UStG). Maßgeblich ist der Gesamtumsatz 2026.
Viele mittelständische Bauunternehmen liegen deutlich über dieser Schwelle. Für sie bedeutet der Stichtag: Abschlagsrechnungen, Schlussrechnungen und Rechnungen an gewerbliche Bauherren müssen ab Januar in einem strukturierten Format wie XRechnung oder ZUGFeRD erzeugt werden. Ein PDF per E-Mail reicht dann im B2B-Geschäft nicht mehr.
Prüfen Sie jetzt, ob Ihr ERP- oder Abrechnungssystem diese Formate ausgeben kann, und testen Sie den Versand mit zwei oder drei Stammkunden. Wie Sie das Projekt in Phasen aufsetzen, beschreibt unser Umsetzungs-Fahrplan zur E-Rechnung 2027. Welche Pflichten genau gelten, steht im Artikel E-Rechnungspflicht 2027 für Bauunternehmen.
Der Lohn- und Gehaltstarifvertrag im Bauhauptgewerbe gilt seit dem 1. April 2024 und ist erstmals zum 31. März 2027 kündbar (Tarifregister NRW). Die letzte vereinbarte Erhöhungsstufe ist am 1. April 2026 in Kraft getreten (handwerk.com). Für die Zeit danach gibt es noch keinen Abschluss.
Für die Lohnabrechnung ändert sich am 1. April zunächst nichts. Für die Kalkulation dagegen schon heute: Ein Angebot, das Sie im November oder Dezember abgeben, wird häufig zu großen Teilen nach dem 1. April gebaut. Wer den aktuellen Mittellohn für die gesamte Bauzeit ansetzt, geht davon aus, dass die nächste Tarifrunde ohne Erhöhung endet.
Sinnvoll ist es, Angebote mit Ausführung nach April intern zu kennzeichnen und die Lohnkosten für diesen Zeitraum gesondert zu betrachten. Bei längeren Bindefristen und größeren Aufträgen kann eine Lohngleitklausel helfen. Wie Bindefristen auf der Materialseite zur Falle werden, zeigt unser Artikel Wenn Lieferantenpreise vor Ihrem Angebot verfallen; für die Lohnseite gilt dieselbe Logik.
Die folgenden Punkte lassen sich in den nächsten Wochen abarbeiten. Jeder Punkt hat einen klaren Verantwortlichen im Betrieb.
Arbeiten Sie die Liste nicht allein über E-Mail ab. Ein kurzer gemeinsamer Termin mit allen Verantwortlichen, ein Protokoll und ein zweiter Termin Mitte Dezember reichen in den meisten Betrieben aus.
Von den genannten Änderungen betrifft uns vor allem die E-Rechnung im Eingang. Mit CATHAGO werden eingehende Rechnungen als PDF, ZUGFeRD oder XRechnung verarbeitet und automatisch gegen Bestellung, Lieferschein und Preisliste abgeglichen. Unsere Kunden verarbeiten Dokumente damit 75 % schneller.
Die Änderungen 2027 sind überschaubar, aber sie treffen mehrere Abteilungen gleichzeitig. Mindestlohn und Minijob-Grenze betreffen die Lohnabrechnung, die E-Rechnung den Rechnungsausgang, das Tarifende die Kalkulation. Wer die Checkliste bis Weihnachten abhakt, startet ohne Korrekturen ins neue Jahr.
Wenn Sie beim Thema E-Rechnung tiefer einsteigen möchten, finden Sie im Umsetzungs-Fahrplan die einzelnen Schritte für Ihr Bauunternehmen.